Durchführung von Anteilsübertragungen, Umstrukturierung von Eigentumsverhältnissen und Neuordnung der Beteiligungsstruktur bei allen Gesellschaftsformen der VAE.
Die Übertragung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften der VAE setzt ein komplexes Zusammenspiel aus Gesellschaftsrecht, behördlicher Genehmigung, steuerlichen Folgen und praktischen Anforderungen voraus, das je nach Gesellschaftsform und Rechtsordnung erheblich variiert. Eine Anteilsübertragung bei einer Festland-LLC folgt grundlegend anderen Verfahren als bei einer DIFC-Gesellschaft oder einer Freizonengesellschaft.
Polaris wickelt Anteilsübertragungen bei allen Gesellschaftsformen der VAE ab – von der unkomplizierten Übertragung zwischen bestehenden Gesellschaftern bis zu komplexen Umstrukturierungen, die die Aufnahme neuer Investoren, Teilverkäufe, Management-Buy-outs und grenzüberschreitende Eigentumswechsel umfassen. Geschäftsführungs- und Gesellschafterbeschlüsse, behördliche Eintragungen, Lizenzänderungen, UBO-Aktualisierungen und Bankmeldungen koordinieren wir dabei als einen zusammenhängenden Prozess.
Jede Anteilsübertragung verlangt eine sorgfältige Abwägung der möglichen steuerlichen Folgen nach dem Körperschaftsteuerrecht der VAE, darunter die Behandlung von Veräußerungsgewinnen und die Auswirkungen auf den Status als qualifizierte Freizonengesellschaft. Wir stellen sicher, dass Eigentumswechsel so gestaltet werden, dass steuerliche Effizienz und regulatorische Compliance erhalten bleiben.
Ob Sie ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes umstrukturieren oder Wege zur Aufenthaltsberechtigung prüfen – wir stehen Ihnen beratend zur Seite.
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