Stiftungen

Stiftungen in DIFC und ADGM für die Vermögensstrukturierung, gemeinnützige Zwecke und eine Nachfolgeplanung mit dauerhaftem Bestand.

Die Stiftung als Gestaltungsinstrument

Anders als ein Trust ist die Stiftung eine eigenständige juristische Person: Sie hält selbst Vermögen, schließt selbst Verträge und besteht unabhängig von einzelnen Personen dauerhaft fort. Sie hat keine Gesellschafter, wird von einem Stiftungsrat geleitet und handelt zugunsten bestimmter Begünstigter oder für festgelegte Zwecke. Das macht sie besonders attraktiv für Mandanten, die ein Vehikel mit körperschaftlicher Prägung einem klassischen Trust vorziehen.

Gerade für Mandanten aus dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis – etwa aus Deutschland, der Türkei, Russland oder den arabischen Ländern – ist die Stiftung vertraut, während das Trustkonzept dort oft unbekannt oder rechtlich nicht anerkannt ist. Die ADGM Foundations Regulations und das DIFC-Stiftungsrecht bieten einen umfassenden rechtlichen Rahmen; beide verbinden Elemente des kontinentalen Rechts mit den Vorzügen einer Common-Law-Rechtsordnung.

Polaris berät bei der Wahl zwischen Trust und Stiftung – orientiert an den Zielen des Mandanten, an kulturellen Präferenzen, am anwendbaren Recht und an der Art der einzubringenden Vermögenswerte. Gründung und Verwaltung von Stiftungen übernehmen wir auf Grundlage unserer TCSP-Lizenz.

Ein Gespräch beginnen

Ob Sie ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes umstrukturieren oder Aufenthaltsoptionen prüfen – wir beraten Sie gern.

Beratung vereinbaren →