Der Rahmen für DNFBP
DNFBP müssen ein risikobasiertes Programm zur AML-Compliance umsetzen. Dazu gehören die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (CDD sowie eine verstärkte Sorgfaltspflicht bei Kunden mit hohem Risiko), die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen, die Meldung verdächtiger Transaktionen über goAML, die Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens fünf Jahre, die Bestellung eines eigens benannten Compliance-Beauftragten sowie regelmäßige AML-Schulungen für alle Mitarbeiter.
Diese Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Ein kleines Beratungsunternehmen mit drei Mitarbeitern unterliegt denselben Grundpflichten wie ein multinationaler Konzern. Der Unterschied liegt im Umfang und in der Ausgereiftheit des Programms, nicht in der Frage, ob überhaupt eines erforderlich ist.
Wie die Durchsetzung wirklich aussieht
Wiederholte AML-Verstöße, falsche UBO-Angaben und steuerliche Versäumnisse können Sanktionen, die Aussetzung der Lizenz und in schweren Fällen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Die Aufnahme der VAE in die graue Liste der FATF und die spätere Streichung daraus haben eine institutionelle Durchsetzungsdynamik in Gang gesetzt, die nicht abgeebbt ist. Im Gegenteil: Der Anspruch des Landes, seine verbesserte Stellung zu behaupten, treibt die Aufsicht noch entschiedener voran.
Compliance in der Praxis
Bei Unternehmen, die über Polaris registriert werden, ist die AML-Compliance fest in den Onboarding-Prozess eingebaut. Wir führen die CDD bei allen Mandanten durch, bewahren die Unterlagen über die vorgeschriebene Frist auf und sorgen dafür, dass die Governance-Strukturen die AML-Compliance unterstützen, statt sie zu erschweren. Mandanten, die ihr eigenes AML-Programm aufbauen, unterstützt Polaris bei der Programmgestaltung, bei Mitarbeiterschulungen, bei der goAML-Registrierung und bei der laufenden Compliance-Überwachung.
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Designated Non-Financial Businesses and Professions (DNFBP) stehen außerhalb des regulierten Bankensektors, fallen aber unter das Geldwäschebekämpfungsregime der VAE. Zu dieser Kategorie zählen Immobilienmakler, Händler von Edelmetallen und Edelsteinen, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, die mit Mandantengeldern umgehen, Unternehmensdienstleister sowie Trust-Dienstleister – wobei die beiden letztgenannten jeden lizenzierten TCSP umfassen, Polaris eingeschlossen. Die Einstufung hat Gewicht: Nach dem Bundesgesetzesdekret Nr. 20 von 2018 und seinen Durchführungsverordnungen tragen DNFBP dieselben Aufsichtspflichten wie Banken – in der Regel jedoch mit deutlich kleineren Compliance-Teams.
| DNFBP-Kategorie | Auslösende Schwelle | Aufsichtsbehörde |
|---|---|---|
| Immobilienmakler und -vermittler | Jede Barzahlung ab AED 55.000 | Wirtschaftsministerium |
| Händler von Edelmetallen und Edelsteinen | Barzahlung ab AED 55.000 | Wirtschaftsministerium |
| Wirtschaftsprüfer | Alle Prüfungsmandate | Wirtschaftsministerium |
| Rechtsanwälte und Notare | Festgelegte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mandantengeldern oder -vermögen | Justizministerium |
| Unternehmensdienstleister und TCSP | Alle Mandantenbeziehungen | Wirtschaftsministerium |
| Trust-Dienstleister | Alle Trust-Mandate | Wirtschaftsministerium bzw. SCA, soweit einschlägig |
Die sechs Pflichten, die jeder DNFBP erfüllen muss
Der Pflichtenkatalog umfasst sechs Punkte: erstens die Registrierung und durchgängige Eintragung auf dem Portal goAML; zweitens die Bestellung eines Compliance-Beauftragten mit nachgewiesener Seniorität und Unabhängigkeit; drittens die Durchführung einer dokumentierten, jährlich aktualisierten unternehmensweiten Risikobewertung; viertens die Anwendung der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und der verstärkten Sorgfaltspflicht auf politisch exponierte Personen, Rechtsordnungen mit hohem Risiko und komplexe Strukturen; fünftens den Abgleich mit den Listen der UN, der OFAC, der EU sowie den nationalen gezielten Finanzsanktionen der VAE und dem Kabinettsbeschluss 74/2020 – sowohl beim Onboarding als auch fortlaufend; und sechstens die Einreichung von Verdachtsmeldungen zu Transaktionen (STR) und zu Aktivitäten (SAR) innerhalb von 35 Tagen, nachdem ein Verdacht entstanden ist. Ein Leitfaden des Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2024 stellte zudem klar, dass DNFBP auch versuchte Transaktionen melden müssen – nicht nur abgeschlossene.
Die Durchsetzungswelle: Was sich von 2024 bis 2026 geändert hat
Die Streichung der VAE von der grauen Liste der FATF im Februar 2024 hat die Durchsetzung nicht gelockert, sondern verschärft. Das Wirtschaftsministerium verhängte 2024 Bußgelder von über AED 250 Millionen gegen DNFBP wegen AML-Verstößen; der Großteil entfiel auf den Immobiliensektor, auf Edelmetallhändler und auf Unternehmensdienstleister, die aus kostengünstigen Freizonen heraus tätig sind. Seither ist das Ministerium von gelegentlichen Aufsichtsprüfungen zu einem dauerhaften, risikobasierten Aufsichtsmodell übergegangen: DNFBP mit hohem Risiko (große Mandantenbestände, komplexe Strukturen, Berührungspunkte mit Rechtsordnungen hohen Risikos) werden jährlich geprüft, solche mit mittlerem Risiko alle zwei Jahre und solche mit geringem Risiko im Rahmen thematischer Überprüfungen. Das auffälligste Muster bei den Bußgeldern der Jahre 2025 und 2026: Dokumentationsmängel – fehlende Risikobewertungen, undatierte CDD-Akten, fehlende Nachweise der laufenden Überwachung – ziehen höhere Sanktionen nach sich, als das zugrunde liegende Transaktionsrisiko erwarten ließe.
| Art des Verstoßes | Ungefähre Bußgeldspanne | Erschwerende Faktoren |
|---|---|---|
| Fehlende oder pauschale Risikobewertung | AED 50.000 – 200.000 | Über mehrere Jahre versäumt, großer Mandantenbestand |
| Unzureichende CDD bei einem einzelnen Mandanten | AED 50.000 – 100.000 | PEP nicht erkannt, Bezug zu einer sanktionierten Rechtsordnung |
| Verspätete STR (nach mehr als 35 Tagen eingereicht) | AED 100.000 – 500.000 | Wiederkehrende Verzögerung, erhebliches Transaktionsvolumen |
| Keine Registrierung auf goAML | AED 50.000 – 100.000 | Wiederholungsfall, aufsichtsrechtliche Anweisung missachtet |
| Unterlagen nicht über fünf Jahre aufbewahrt | AED 100.000 – 500.000 | Unterlagen vernichtet, Behinderung der Aufsicht |
| Tipping-off (Information eines Mandanten über eine STR) | AED 500.000 und mehr, mögliche strafrechtliche Verfolgung | Vorsätzliche Offenlegung |
Die Kontrollen, die Polaris in der Praxis einsetzt
Das operative Vorgehen eines lizenzierten TCSP stützt sich auf fünf Säulen: eine schriftliche Risikobewertung, die jeden Risikofaktor eines Mandanten und die jeweils ergriffene Gegenmaßnahme benennt; CDD-Akten, die in dokumentierten Abständen aktualisiert werden (jährlich bei geringem Risiko, halbjährlich bei hohem Risiko und bei jeder wesentlichen Änderung); ein System zum Sanktionsabgleich, das neben den Listen von UN, OFAC und EU auch die nationalen gezielten Finanzsanktionen erfasst; ein unabhängiger Compliance-Beauftragter, der das Onboarding freigeben muss; und ein einziger, unveränderlicher Datensatz zu jeder Prüfung eines Warnsignals – auch zu denjenigen, die zu keiner STR geführt haben. Der schädlichste Befund in jeder AML-Prüfung ist eine Transaktion, die zwar informell geprüft, aber nicht dokumentiert wurde. Wo Polaris als Berater für die Unternehmensstrukturierung oder als Treuhanddienstleister tätig ist, ist der Prüfpfad so angelegt, dass er einer behördlichen Inspektion standhält – und nicht nur dem Onboarding genügt.
- TCSP, Immobilienmakler, Edelmetallhändler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare sind allesamt DNFBP.
- Die goAML-Registrierung ist Pflicht: Wer sie versäumt, muss mit einem Grundbußgeld ab AED 50.000 und der Vermutung mangelnder Compliance rechnen.
- Unternehmensweite Risikobewertungen müssen schriftlich vorliegen, datiert und jährlich aktualisiert sein – pauschale Vorlagen ziehen die höchsten Bußgelder nach sich.
- STR müssen innerhalb von 35 Tagen eingereicht werden, nachdem ein Verdacht entstanden ist – auch versuchte Transaktionen zählen dazu.
- Am teuersten kommt nicht die Transaktion selbst zu stehen, sondern die fehlende dokumentierte Prüfung dieser Transaktion.
Polaris-Perspektive
Polaris ist ein lizenzierter TCSP, bei dem die AML-Compliance fester Bestandteil jeder Mandantenbeziehung ist. Wir konzipieren und implementieren AML-Programme, führen CDD und EDD durch, übernehmen die goAML-Meldungen und bereiten Unternehmen auf aufsichtsrechtliche Prüfungen vor.
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