Was sich geändert hat
Die wichtigste Neuerung ist der beschleunigte Weg für KMU: Qualifizierte Gründerinnen und Gründer, die 2 Millionen AED (rund 545.000 USD) in emiratische Start-ups investieren, erhalten eine beschleunigte Bearbeitung ihres Aufenthaltstitels sowie Gebührenbefreiungen für bis zu drei mitreisende Familienangehörige. Nach Angaben der Behörden soll das Programm damit über besonders vermögende Privatpersonen hinaus geöffnet werden, um Technologieunternehmer zu gewinnen, die sich sonst vielleicht für Singapur oder Lissabon entscheiden würden.
Das Portal stellt zudem klar, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Golden Visa Mainland-Unternehmen in allen Branchen mit Ausnahme strategischer Infrastruktur zu 100 % besitzen dürfen. Damit folgt der aufenthaltsrechtliche Vorteil dem aktualisierten Handelsgesellschaftsgesetz. Für international tätige Arbeitgeber bedeuten diese Verbesserungen, dass entsandte Mitarbeitende einen langfristigen Status sichern können, ohne das Land verlassen zu müssen. Das senkt Reisekosten und vermeidet Projektunterbrechungen.
Der digitale Arbeitsablauf
Der neue digitale Ablauf setzt voraus, dass Antragsteller bereits vor der Einreichung über eine UAE-PASS-Digital-ID und ein Geschäftskonto bei einem lokal regulierten Institut verfügen. Das ist eine Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem die Kontoeröffnung parallel zur Visumerteilung oder danach erfolgen konnte. Unternehmen, die ihren Antrag über Polaris stellen, sollten ihre Gründung entsprechend takten: zuerst die Gesellschaftsgründung, dann die Kontoeröffnung und zuletzt den Golden-Visa-Antrag.
Beim Familiennachzug fällt die Gebührenbefreiung für drei Angehörige erheblich ins Gewicht, denn sie senkt die Gesamtkosten eines Familienumzugs für unternehmerisch tätige Gründer spürbar. Zusammen mit der GDRFA-DLD-Plattform, die die Bearbeitungszeit auf unter fünf Tage verkürzt, ist der gesamte Ablauf von der Investitionszusage bis zum vollständigen Aufenthaltstitel der Familie deutlich kürzer geworden.
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Das Golden Visa für Unternehmer und KMU läuft über zwei parallele Wege. Der erste richtet sich an Eigentümer eines bestehenden Unternehmens in den VAE mit einem Projektwert von mindestens 500.000 AED und einem Empfehlungsschreiben eines akkreditierten Unternehmensinkubators oder Wirtschaftsprüfers. Der zweite ist der beschleunigte Weg über 2 Millionen AED: Er steht Personen offen, die 2 Mio. AED oder mehr in ein in den VAE lizenziertes Unternehmen investieren, das bestimmte Wertschöpfungskriterien erfüllt. Beide Wege gewähren ein verlängerbares Aufenthaltsvisum mit zehn Jahren Laufzeit, ohne Sponsorpflicht, samt dem Recht, Familienangehörige nachzuholen.
Der Weg über 2 Millionen AED im Detail
| Voraussetzung | Spezifikation | Nachweis |
|---|---|---|
| Eingesetztes Kapital | Mindestens 2.000.000 AED in einem in den VAE lizenzierten Unternehmen | Kontoauszüge, Gesellschaftsvertrag (MOA), geprüfte Jahresabschlüsse |
| Eigentum | ≥ 51 % der Gesellschaft (oder Mehrheitsgesellschafter) | Gesellschafterregister, Handelslizenz |
| Operative Substanz | Tatsächliche Geschäftstätigkeit, kein Mantelunternehmen | Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen, Rechnungen für Versorgungsleistungen |
| Herkunft der Mittel | Dokumentiert und einwandfrei | KYC nach DNFBP-Vorschriften; Nachweis der Steuerkonformität |
| Steuerkonformität | Aktuelle Registrierung für Körperschaftsteuer (CT) und VAT, sofern zutreffend | EmaraTax-Bestätigungen |
| Visumlaufzeit | 10 Jahre, verlängerbar | Ausgestellt von der GDRFA über die ICP |
Der Standardweg für Unternehmer: 500.000 AED mit Befürwortung
Der Standardweg für Unternehmer ist anders aufgebaut. Er ist keine reine Kapitalprüfung, sondern verlangt eine Befürwortung durch einen in den VAE akkreditierten Unternehmensinkubator oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bescheinigt, dass das Projekt ein „bahnbrechendes" oder „innovatives" Vorhaben ist. Das Befürwortungsschreiben ist das entscheidende Dokument; ohne es fällt der Antragsteller auf die Kapitalschwelle von 2 Mio. AED zurück. In der Praxis ist die Befürwortung für Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Biowissenschaften, moderne Fertigung, Fintech, KI, erneuerbare Energien und Kreativwirtschaft erreichbar, also für Branchen, die zum Diversifizierungsplan der VAE passen.
Der Multiplikator des Familiennachzugs
Das Golden Visa erlaubt es dem Hauptinhaber, Ehepartner, Eltern, Söhne (jeden Alters) und Töchter (jeden Alters, unverheiratet) über Familienaufenthaltsvisa nachzuholen, die an die zehnjährige Laufzeit gebunden sind. Die Visa der Kinder bleiben bis zur nächsten Verlängerung gültig, selbst wenn das Hauptvisum abläuft – ein wichtiger Vorteil für die Kontinuität, den frühere Visumkategorien nicht boten. Für Familien, die aus Europa oder den USA umziehen, ist das Gesamtpaket aus Golden Visa, Familiennachzug, steuerlicher Ansässigkeit, dem Wegfall von Erbschaftsteuer und dem Wegfall der Einkommensteuer für Privatpersonen häufig der mit Abstand wichtigste Grund für die Entscheidung zum Umzug.
Ablauf der Antragstellung
Anträge werden bei der Generaldirektion für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten (GDRFA) in Dubai gestellt, in den übrigen Emiraten bei den jeweils zuständigen Behörden. Die einheitliche Bundesplattform (ICP) nimmt Anträge landesweit entgegen. Die übliche Bearbeitungszeit liegt beim Kapitalweg über 2 Mio. AED bei 30 bis 45 Tagen; bei befürwortungsgestützten Wegen dauert sie länger, da das Inkubatorschreiben zwei bis sechs Wochen benötigt. Die staatlichen Gebühren summieren sich auf rund 6.500 AED, einschließlich medizinischer Untersuchung, Emirates ID und Visumstempelung. Das Visum wird als E-Visum ausgestellt und bei der Einreise in den Reisepass eingeklebt.
Strategie: Visum vor oder nach der Investition?
Eine häufige Frage bei der Strukturierung lautet, ob das Visum vor oder nach dem Eingang der Investition von 2 Mio. AED in den VAE beantragt werden sollte. Die saubere Reihenfolge ist: zuerst die operative Gesellschaft gründen, dann das Kapital einsetzen und erst danach das Visum mit dem Nachweis des eingesetzten Kapitals beantragen. Wer die Reihenfolge umkehrt und ein Visum auf Grundlage bloßer Zusagen statt belastbarer Nachweise erlangen will, scheitert in der Regel. Die Golden-Visa-Beratung von Polaris bündelt die zeitlichen Abläufe aus Gesellschaftsrecht, Steuern und Migration in einem einzigen Projektplan, sodass die Visumakte bereits beim ersten Versuch mit vollständigen Nachweisen eingereicht werden kann.
- Zwei Wege: der beschleunigte Weg mit 2 Mio. AED Kapital oder 500.000 AED mit Befürwortung durch einen akkreditierten Inkubator beziehungsweise Wirtschaftsprüfer.
- Verlängerbares Visum mit zehn Jahren Laufzeit, ohne Sponsorpflicht, Familiennachzug inbegriffen.
- Der Substanznachweis (Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen, geprüfte Jahresabschlüsse) zählt ebenso viel wie die Höhe des Kapitals.
- Der Befürwortungsweg eignet sich für innovative Branchen, die zur Diversifizierungsstrategie passen.
- Planen Sie das Projekt in der richtigen Abfolge: Gründung, Kapitaleinsatz, dann der Antrag mit Nachweisen.
Die Polaris-Perspektive
Polaris betreut Golden-Visa-Anträge von Anfang bis Ende: Gesellschaftsgründung, Investitionsstrukturierung, Koordination der Kontoeröffnung sowie die Visumbearbeitung für Hauptantragsteller und Familienangehörige.
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