Strategische Beratung zum Körperschaftsteuerregime der VAE, zum QFZP-Status, zu Verrechnungspreisen und zur Bildung von Steuergruppen.
Mit der Einführung der Körperschaftsteuer von 9 % auf steuerpflichtige Einkünfte über 375.000 AED hat sich die Ausgangslage für die Steuerplanung jedes Unternehmens in den VAE grundlegend verändert. Der Steuersatz ist im internationalen Vergleich zwar wettbewerbsfähig, doch die Komplexität des Regimes liegt in seinem Zusammenspiel mit Freizonenstrukturen, den Anforderungen an Verrechnungspreise, den Regelungen zur Gruppenbesteuerung und der Befreiung für qualifizierte Freizonenpersonen (QFZP).
Für Freizonenunternehmen ist die entscheidende Frage, ob sie für den Steuersatz von 0 % auf qualifizierende Einkünfte in Betracht kommen. Der QFZP-Status setzt voraus, dass Bedingungen zu Substanz, Umsatz und Compliance erfüllt sind – und dies erfordert eine sorgfältige Prüfung und eine laufende Überwachung. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, sei es auch unbeabsichtigt, wird das Unternehmen mit dem Regelsatz von 9 % auf sämtliche Einkünfte besteuert.
Polaris bietet eine strategische Körperschaftsteuerberatung, die steuerliche Überlegungen mit den umfassenderen Entscheidungen zur Unternehmensstruktur verbindet. Gemeinsam mit unseren Mandanten optimieren wir deren steuerliche Position über die gesamte Bandbreite der verfügbaren Strukturen in den VAE, Zypern und der Schweiz hinweg.
Ob Sie ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes umstrukturieren oder Wege zu einem Aufenthaltsstatus prüfen – wir beraten Sie gern.
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