Registrierung
Alle steuerpflichtigen Einheiten müssen sich über EmaraTax registrieren. Die Körperschaftsteuerregistrierung erfordert: Gewerbelizenz, Emirates ID des bevollmächtigten Unterzeichners, Gesellschaftsvertrag, Angaben zum Geschäftsjahr und voraussichtlichen Umsatz. Das System generiert nach der Genehmigung eine Steuerregistrierungsnummer (TRN). Eine verspätete Registrierung zieht eine feste Strafe von AED 10.000 nach sich – mit einem einmaligen Erlassfenster, das am 31. Juli 2026 für Unternehmen mit Geschäftsjahresende im Dezember 2025 endet.
Einreichung und Zahlung
Körperschaftsteuererklärungen werden über EmaraTax eingereicht. Die Plattform füllt bestimmte Felder auf Grundlage der Registrierungsdaten automatisch aus. Die Erklärung erfordert: Umsatz- und Aufwandszahlen, Anpassungen für nicht abzugsfähige Posten, Offenlegung von Transaktionen mit nahestehenden Personen, QFZP-Wahl (falls zutreffend), Wahl der Steuererleichterung für Kleinunternehmen (falls zutreffend) sowie die berechnete Steuerschuld. Die Zahlung erfolgt über die Plattform per Banküberweisung, Kreditkarte oder e-Dirham.
Kommunikation und Prüfung
Der gesamte Schriftverkehr mit der FTA – Prüfungsmitteilungen, Strafbescheide, Klärungsanfragen – läuft über EmaraTax. Die Posteingangsfunktion der Plattform ist der offizielle Kommunikationskanal. Wer eine Mitteilung übersieht, weil er die Plattform nicht geprüft hat, kann sich darauf nicht berufen. Bei Mandanten der Körperschaftsteuerberatung von Polaris werden die EmaraTax-Konten aktiv überwacht, um sicherzustellen, dass keine Mitteilung übersehen wird.
Die Plattform unterstützt zudem die freiwillige Offenlegung, also den Mechanismus zur Korrektur von Fehlern in bereits eingereichten Erklärungen. Das neu strukturierte Strafrahmenwerk sieht reduzierte Strafen für die freiwillige Offenlegung vor, wodurch eine proaktive Korrektur erheblich günstiger ist, als darauf zu warten, dass die FTA Fehler während einer Prüfung entdeckt.
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EmaraTax erhielt im ersten Quartal 2026 ein umfangreiches Update, das zuvor getrennte Unterportale – VAT, Körperschaftsteuer, Verbrauchsteuer, Steuererklärungen und das Modul für die freiwillige Offenlegung – in einem einzigen Dashboard zusammenführte. Die sichtbarste Änderung ist der einheitliche Posteingang: Jedes FTA-Schreiben, jede Prüfungsanfrage und jeder Strafbescheid über alle Steuerarten hinweg landet nun in einem einzigen Feed, mit Zeitstempel versehen und als PDF-Prüfpfad herunterladbar. Intern hat die Plattform zudem die zugrunde liegende Authentifizierung für alle Geschäftsführer und bevollmächtigten Unterzeichner auf UAE Pass umgestellt und die herkömmliche Anmeldung mit Benutzername und Passwort für neue Konten zum 31. März 2026 eingestellt.
Eine zweite wesentliche Änderung ist die Einführung der bedingten Validierung vor der Einreichung. Bei der Erstellung einer Körperschaftsteuererklärung kennzeichnet EmaraTax nun Unstimmigkeiten, bevor der Nutzer die Erklärung übermitteln kann – etwa eine Aufstellung von Transaktionen mit nahestehenden Personen, die sich nicht mit den offengelegten Jahresabschlüssen deckt, oder eine Berechnung nach der Zinsschranke, die nicht zum erklärten EBITDA des Unternehmens passt. Die FTA hat öffentlich erklärt, dass dies das Volumen fehlerbedingter Korrekturen verringern und den Prüfungsablauf verkürzen soll.
Fristen, die heute im Kalender stehen
| Pflicht | Auslöser | Frist 2026 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuerregistrierung | Neue Einheiten, verspätete Registranten | Innerhalb von 3 Monaten nach der Gründung; Strafe von AED 10.000 bei Versäumnis |
| Erste CT-Erklärung | Unternehmen mit Geschäftsjahresende 31. Dez. 2024 | 30. Sep. 2026 (einmal von Juni verlängert) |
| Vierteljährliche VAT-Erklärung | Standardmäßig steuerpflichtige Personen | 28. des auf das Quartalsende folgenden Monats |
| Monatliche VAT-Erklärung | Betreiber ausgewiesener Zonen, größere Registranten | 28. des folgenden Monats |
| Freiwillige Offenlegung | Wesentlicher Fehler > AED 10.000 | Innerhalb von 1 Jahr nach Entdeckung des Fehlers |
| Verrechnungspreis-Offenlegung | Transaktionen mit nahestehenden Personen > AED 40 Mio. | Zusammen mit der CT-Erklärung eingereicht |
Bevollmächtigung: Steueragenten vs. bevollmächtigte Unterzeichner
EmaraTax unterscheidet zwischen drei Akteursrollen. Der Steuerpflichtige ist die juristische Person selbst, identifiziert durch ihre TRN. Der bevollmächtigte Unterzeichner ist ein Geschäftsführer oder leitender Angestellter, der Erklärungen unter den eigenen Zugangsdaten des Unternehmens unterzeichnen und übermitteln kann. Der Steueragent ist ein bei der FTA registrierter Fachmann, der auf Grundlage einer Vollmacht handelt; Nur Kanzleien mit einer FTA-Steueragentenlizenz können Erklärungen als Agenten im Namen von Steuerpflichtigen einreichen (im Unterschied zur reinen Beratung). Wenn Polaris im Namen eines Körperschaftsteuermandanten einreicht, ist das Mandat über eine förmliche Vollmacht strukturiert, und EmaraTax erfasst die Übermittlung sowohl unter der Agentennummer der Kanzlei als auch unter der TRN des Mandanten – ein Nachweisstrang, der unverzichtbar wird, falls eine Erklärung später geprüft wird.
Derzeit geltende Strafenordnung
| Verstoß | Strafe beim ersten Mal | Wiederholung / Fortdauer |
|---|---|---|
| Verspätete Körperschaftsteuerregistrierung | AED 10.000 | Verdoppelung beim zweiten Verstoß |
| Verspätete Einreichung der CT-Erklärung | AED 500 für die ersten 12 Monate, danach AED 1.000 | +AED 1.000/Monat auf unbestimmte Zeit |
| Verspätete Zahlung der CT | 14 % pro Jahr auf den unbezahlten Saldo | Monatlich aufgezinst |
| Fehlerhafte Erklärung – Fehler > AED 10.000 | 15 % der Steuerunterdeckung | Bis zu 75 % bei Vorsatz |
| Versäumnis der Aufbewahrung von Unterlagen (mind. 5 Jahre) | AED 10.000 | AED 20.000 bei Wiederholung |
| VAT-Unterdeklaration | 5 % der nicht gezahlten VAT zzgl. Verzugszinsen | Bis zu 50 % bei vorsätzlicher Falschangabe |
Praktischer Arbeitsablauf, den wir für Körperschaftsteuermandanten nutzen
Für Körperschaftsteuermandanten von Polaris ist der EmaraTax-Arbeitsablauf um ein abgeschlossenes Monatsbuch herum strukturiert. Die Buchhaltung stimmt bis zum 7. Arbeitstag mit der Rohbilanz überein. Steuerliche Anpassungen (nicht abzugsfähige Aufwendungen, Rückstellungen, Kennzeichnung von Transaktionen mit nahestehenden Personen) werden bis zum 10. Arbeitstag durchgeführt. Die CT-Berechnung wird vierteljährlich durchgespielt, sodass die Einreichung zum Geschäftsjahresende eine Bestätigung ist und keine Überraschung. Wählt ein Mandant den QFZP-Status, wird der De-minimis-Test für nicht qualifizierende Einkünfte laufend am tatsächlichen Umsatz gemessen, damit Verstöße rechtzeitig erkannt und noch im selben Geschäftsjahr behoben werden können – nicht erst nach Einreichung der Erklärung.
- EmaraTax ist nun der einzige Kanal für CT, VAT, Verbrauchsteuer, Klärungen und freiwillige Offenlegung – die früheren Unterportale wurden abgeschaltet.
- Die Validierung vor der Einreichung bedeutet 2026, dass die meisten einfachen Unstimmigkeiten vor der Übermittlung erkannt werden, sie ersetzt jedoch keine inhaltliche Prüfung.
- Der einheitliche Posteingang ist der offizielle Kanal – ihn wöchentlich zu prüfen, ist betriebliche Grundhygiene; eine übersehene Mitteilung gilt nicht als Entschuldigung.
- Die verspätete Registrierung ist der am leichtesten vermeidbare Fehler: AED 10.000 fest, mit Verdoppelung bei Wiederholung.
- Ein registrierter Steueragent reicht auf Grundlage einer Vollmacht ein – Polaris verfügt sowohl über die FTA-Steueragentenregistrierung als auch über die zugrunde liegende TCSP-Lizenz.
Polaris-Perspektive
Polaris übernimmt sämtliche EmaraTax-Interaktionen für Körperschaftsteuer- und VAT-Mandanten – von der Registrierung und Einreichung bis zur Zahlungsabwicklung und zur Bearbeitung des FTA-Schriftverkehrs.
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