Das Körperschaftsteuersystem der VAE – eine Abgabe von 9 % auf zu versteuernde Einkünfte über AED 375.000, eingeführt durch das Bundesdekret-Gesetz Nr. 47 von 2022 – hat den Übergang von der Einführungs- zur Durchsetzungsphase endgültig vollzogen. Die Federal Tax Authority führt Prüfungen durch, erlässt Steuerbescheide und verhängt mit zunehmender Häufigkeit Sanktionen. Die Ära der informellen Compliance ist vorbei.
Tarifstruktur
Die Struktur ist trügerisch einfach: 0 % auf die ersten AED 375.000 der zu versteuernden Einkünfte, 9 % auf alles darüber. Qualifizierte Freizonenunternehmen (Qualifying Free Zone Persons) zahlen 0 % auf qualifizierende Einkünfte. Ein gesonderter Satz von 15 % gilt für große multinationale Unternehmen mit konsolidierten weltweiten Umsätzen von über 750 Mio. EUR und setzt damit das Pillar-Two-Rahmenwerk der OECD um.
Steuerbefreite Einkünfte
Mehrere Kategorien sind steuerbefreit: Dividenden von in den VAE ansässigen Unternehmen (Schachtelprivileg), Veräußerungsgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen (vorbehaltlich der Bedingungen zu Haltedauer und Beteiligungsquote), Einkünfte qualifizierender Investmentfonds, Gewinne ausländischer Niederlassungen (sofern entsprechend optiert wird) sowie Einkünfte bestimmter gemeinnütziger Einrichtungen. Jede Befreiung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Das Schachtelprivileg etwa setzt Mindestbeteiligungsquoten und Haltefristen voraus.
Verrechnungspreise
Die Verrechnungspreisvorschriften verlangen eine fremdvergleichskonforme Preisgestaltung für Transaktionen mit verbundenen Parteien, wobei die Dokumentation den OECD-Verrechnungspreisleitlinien folgt. Konzerne mit einem Gesamtumsatz von über AED 200 Mio. müssen eine Master-File- und eine Local-File-Dokumentation erstellen. Verrechnungspreisanpassungen können sowohl zu primären Steueranpassungen als auch zu Sanktionen führen. Eine frühzeitige Investition in die Dokumentation ist daher deutlich günstiger als eine nachträgliche Korrektur.
Steuergruppen und Verlustverrechnung
In den VAE ansässige Unternehmen unter gemeinsamer Eigentümerschaft (Beteiligung von 95 % oder mehr) können sich für die Bildung einer Steuergruppe entscheiden und eine einzige konsolidierte Steuererklärung einreichen. Die Steuergruppenbildung bietet eine administrative Vereinfachung sowie die Möglichkeit, Verluste innerhalb der Gruppe zu verrechnen. Das Zusammenwirken von Gruppenentlastung und QFZP-Status für Freizonenmitglieder erfordert allerdings eine sorgfältige Analyse, denn unsachgemäß strukturierte Gruppen können Freizonengesellschaften unbeabsichtigt von ihrem Nullsteuersatz ausschließen.
Die Körperschaftsteuer der VAE hat keinen Strafcharakter: Mit 9 % zählt sie nach wie vor zu den niedrigsten Sätzen weltweit. Doch sie ist real, sie wird durchgesetzt, und sie belohnt jene, die sie einplanen, statt erst auf sie zu reagieren.
Compliance-Kalender
Die Steuerregistrierung muss innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen werden. Steuererklärungen müssen eingereicht und die Steuer entrichtet werden, und zwar innerhalb von neun Monaten nach Ende des Steuerzeitraums. Eine verspätete Registrierung zieht Sanktionen von AED 10.000 nach sich. Verspätete Einreichungen beginnen bei AED 500 pro Monat. Verspätete Zahlungen lösen prozentual berechnete Sanktionen auf die ausstehenden Beträge aus. Jede Pflicht steht für sich: Ein Unternehmen kann gleichzeitig für verspätete Registrierung, verspätete Einreichung und verspätete Zahlung sanktioniert werden.
Polaris bietet eine durchgängige Körperschaftsteuerberatung: Registrierung, Einkünfteklassifizierung, QFZP-Bewertung, Verrechnungspreisdokumentation und EmaraTax-Einreichung. Kontaktieren Sie uns unter info@polaris.ae.