VAT-Registrierung, Abgabe der Erklärungen, Erstattungsanträge und Compliance-Beratung für Unternehmen in den VAE.
Die VAT der VAE in Höhe von 5 % gilt für die meisten im Land erbrachten Waren und Dienstleistungen, wobei für bestimmte Kategorien besondere Befreiungen und Nullsatzregelungen vorgesehen sind. Unternehmen, die mit steuerpflichtigen Umsätzen die Pflichtgrenze von 375.000 AED überschreiten, müssen sich für die VAT registrieren, regelmäßig Erklärungen abgeben und regelkonforme Aufzeichnungen führen.
Polaris bietet eine durchgängige VAT-Beratung, die von der Registrierung über die laufende Compliance, die Erstellung und Abgabe der Erklärungen und Erstattungsanträge bis hin zur Beratung bei komplexen Sachverhalten reicht – etwa bei grenzüberschreitenden Leistungen, Immobiliengeschäften und Finanzdienstleistungen. Wir sorgen dafür, dass unsere Mandanten den gesamten möglichen Vorsteuerabzug geltend machen und dabei die Anforderungen der FTA in vollem Umfang einhalten.
Ob Sie ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes umstrukturieren oder Wege zu einem Aufenthaltsstatus prüfen – wir beraten Sie gern.
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