Die QFZP-Prüfungspflicht: keine Umsatzschwelle
Die folgenreichste Änderung für Freizonenunternehmen tritt in dieser Einreichungssaison in Kraft. Bisher benötigten Freizonenunternehmen nur dann geprüfte Jahresabschlüsse, wenn die jährlichen Einkünfte AED 50 Mio. überstiegen. Ab Steuerzeiträumen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, muss sich jedes QFZP-Unternehmen einer Prüfung unterziehen, unabhängig vom Umsatz. Ein Unternehmen mit Einkünften von AED 1 Mio. unterliegt derselben Prüfungspflicht wie eines mit AED 100 Mio.
Die Anforderung schreibt geprüfte zweckgebundene Jahresabschlüsse vor, die speziell für die steuerliche Compliance und die FTA-Einreichung erstellt werden. Diese unterscheiden sich von standardmäßigen handelsrechtlichen IFRS-Abschlüssen. Unternehmen, die noch keine Wirtschaftsprüfer beauftragt haben, sollten unverzüglich handeln, denn Kanzleien in Dubai und Abu Dhabi melden bereits erhebliche Engpässe für die Prüfungssaison 2026.
Fünf Einreichungsfehler, die die FTA aufdeckt
Erstens: QFZP-Unternehmen, die keine Erklärung einreichen. Ein Freizonenunternehmen mit qualifizierenden Einkünften zu 0 % muss sich dennoch registrieren, eine Erklärung einreichen und nun geprüfte zweckgebundene Jahresabschlüsse vorlegen. Die unterlassene Registrierung löst AED 10.000 aus; die unterlassene Einreichung löst AED 500 pro Monat aus, die sich mit der Zeit erhöhen.
Zweitens: Abweichungen zwischen VAT- und Körperschaftsteuererklärungen. Die FTA gleicht diese Einreichungen digital ab. Erlöse, die in VAT-Erklärungen ausgewiesen werden und nicht in den Körperschaftsteuererklärungen erscheinen, sind nun ein automatisierter Prüfungsauslöser.
Drittens: Transaktionen mit verbundenen Parteien ohne Verrechnungspreisdokumentation. Der Fremdvergleichsgrundsatz gilt für alle Geschäfte mit verbundenen Parteien. Unternehmen, die AED 40 Mio. an Gruppentransaktionen überschreiten, müssen ein Local File und ein Master File führen.
Viertens: die fehlerhafte Inanspruchnahme der Small Business Relief. Die SBR erfordert eine aktive Wahl in der Steuererklärung; sie erfolgt nicht automatisch. Sie steht zudem QFZPs und Mitgliedern multinationaler Gruppen nicht zur Verfügung. Die Entlastung läuft am 31. Dezember 2026 aus.
Fünftens: die verspätete Registrierung. Das Zeitfenster für den einmaligen Erlass schließt am 31. Juli 2026 für Unternehmen mit Geschäftsjahresende im Dezember 2025. Danach gilt AED 10.000 ohne Rechtsmittel.
Die FTA baut die Durchsetzung aus. Die Prüfungskapazität stieg 2024 um 135 %, unterstützt durch digitale Abgleichinstrumente, die Körperschaftsteuererklärungen mit VAT-Einreichungen, Zollunterlagen und Jahresabschlüssen abgleichen.– Branchenanalyse, Kayrouz & Associates, März 2026
E-Rechnung: die nächste Compliance-Ebene
Die E-Rechnungspflicht der VAE wird in Phasen eingeführt. Ein freiwilliges Pilotprojekt beginnt im Juli 2026, mit verpflichtender Compliance für Unternehmen mit einem Umsatz von über AED 50 Mio. ab Januar 2027. Kleinere Unternehmen folgen in späteren Phasen. Unternehmen sollten jetzt damit beginnen, ihre Systembereitschaft zu prüfen, denn die Pflicht verlangt die digitale Erstellung, Übermittlung und Archivierung von Rechnungen in einem Format, das den FTA-Spezifikationen entspricht.
Verwandte Einblicke
Kabinettsbeschluss 129/2025: Der überarbeitete VAE-Steuersanktionsrahmen erklärt Mit Wirkung zum 14. April 2026 strukturierten die VAE die Verwaltungsstrafen f … VAE-BIP-Wachstum 2026: Die Diversifizierungszahlen hinter den Schlagzeilen Der IWF prognostiziert für die VAE 2026 ein BIP-Wachstum von 5 %. Nicht-Öl-Sek … Make It in the Emirates 2026: Wo Industrieinvestitionen auf Unternehmensstrukturierung treffen Die Plattform Make it in the Emirates 2026 startete am 4. Mai und lenkt AED 47 …Polaris-Perspektive
Polaris betreut die Körperschaftsteuer-Compliance für Mandanten in allen Rechtsordnungen der VAE: von der erstmaligen FTA-Registrierung und QFZP-Bewertung über die Erstellung der jährlichen Steuererklärung und die Verrechnungspreisdokumentation bis hin zur Prüfungskoordination. Wir stellen sicher, dass Ihre Struktur und Ihre Einreichungen abgestimmt sind, bevor die FTA sie prüft.
Beratung vereinbaren →