Kaum ein Thema der Unternehmensstrukturierung in den VAE ist von so vielen Fehlinformationen umgeben wie der zulässige Tätigkeitsbereich einer Gesellschaft, die beim Ras Al Khaimah International Corporate Centre (RAK ICC) registriert ist. In Online-Kommentaren wird regelmäßig behauptet, eine Offshore-Gesellschaft "könne VAE-Kunden keine Rechnungen stellen" oder sie sei umgekehrt "steuerfrei". Beide Aussagen sind falsch. Dieser Beitrag stellt die zutreffende Rechtslage anhand des Primärrechts dar: der RAK ICC Business Companies Regulations 2018, des Federal Decree-Law No. 47 of 2022 über die Besteuerung von Körperschaften und Unternehmen sowie des Federal Decree-Law No. 8 of 2017 über die Mehrwertsteuer.
Drei Grundsätze lösen, richtig verstanden, den größten Teil der Verwirrung auf. Erstens ist die Beschränkung für RAK ICC-Gesellschaften territorialer, nicht personeller Natur: Die Regulations beschränken die Ausübung von Geschäftstätigkeiten innerhalb der VAE ohne entsprechende Lizenz; sie verbieten weder den Vertragsschluss mit noch die Rechnungsstellung an Vertragspartner mit Sitz in den VAE, sofern die Tätigkeit von außerhalb der VAE erbracht wird. Zweitens ist eine RAK ICC-Gesellschaft ungeachtet des Etiketts "offshore" eine juristische Person der VAE und für Zwecke der Körperschaftsteuer eine Resident Person — mit zwingender Registrierungs- und Erklärungspflicht. Drittens kommt der Gesellschaft gerade wegen ihrer Gründung in den VAE die Schwelle von AED 375.000 für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung zugute, die einem echten ausländischen Leistungserbringer nicht zusteht.
1. Der rechtliche Rahmen
RAK ICC ist ein Handelsregister der Regierung von Ras Al Khaimah, errichtet durch Emiri Decree No. 4 of 2016; es verwaltet unter anderem die RAK ICC Business Companies Regulations 2018 (die "Regulations"). Nach den Regulations gegründete Gesellschaften — gemeinhin als International Business Companies oder Offshore-Gesellschaften bezeichnet — sind vom Anwendungsbereich des föderalen Commercial Companies Law ausdrücklich ausgenommen und unterliegen stattdessen den Regulations, einem Regelwerk, das sich wesentlich an Vorbildern des Common Law orientiert.
Die Regulations sind das maßgebliche Regelwerk. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags hat der Registrar keine Richtlinie, kein Rundschreiben, keine Praxisanweisung und keine Compliance-Vorgabe erlassen, die den Geschäftsverkehr mit Kunden in den VAE über das hinaus beschränken würde, was die Regulations selbst vorsehen. Das vollständige Regelwerk der RAK ICC ist auf der Website des Registrars veröffentlicht und kann dort unmittelbar eingesehen werden.
2. Was Regulation 40 tatsächlich verlangt: der Leistungsort-Test
Die maßgebliche Beschränkung findet sich in Regulation 40 der Regulations. Ihre Struktur wird häufig missverstanden. Regulation 40 enthält kein Verbot von Geschäften mit Personen in den VAE, sondern ein bedingtes Lizenzerfordernis: Eine Gesellschaft, die eine Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE ausübt, muss zuvor alle für diese Tätigkeit erforderlichen Lizenzen der zuständigen Behörden der VAE eingeholt haben und die einschlägigen Gesetze der VAE beachten, wie sie für außerhalb der VAE gegründete Gesellschaften gelten. Für Lizenzzwecke stellen die Regulations eine RAK ICC-Gesellschaft damit einer ausländischen Gesellschaft gleich.
Rechtlich entscheidend ist folglich der Ort, an dem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, nicht die Identität oder der Sitz des Kunden. Eine ausländische Gesellschaft darf mit einem Kunden in den VAE rechtmäßig grenzüberschreitend kontrahieren und ihm Rechnungen stellen, ohne eine VAE-Lizenz zu halten; was ihr verwehrt ist, ist die Ausübung einer Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE ohne eine solche Lizenz. Dieselbe Analyse gilt für eine RAK ICC-Gesellschaft. Werden Beratungs-, Advisory-, IT- oder vergleichbare professionelle Dienstleistungen vollständig aus dem Ausland erbracht — ohne Räumlichkeiten, Personal oder operative Präsenz in den VAE —, übt die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE aus; eine Lizenz ist nicht erforderlich, und die Gesellschaft darf ihren Kunden in den VAE rechtmäßig Rechnungen stellen, einschließlich Gesellschaften in Freizonen wie DMCC.
Werden die Dienstleistungen hingegen der Sache nach innerhalb der VAE erbracht — etwa durch Personal, das physisch aus den VAE heraus arbeitet, oder über Räumlichkeiten oder einen Geschäftsbetrieb vor Ort —, greift das Lizenzerfordernis der Regulation 40, und die erforderliche Lizenz ist vor Aufnahme der Tätigkeit einzuholen. Maßgeblich ist die tatsächliche Substanz: Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "remote" hilft nicht weiter, wenn die ausführende Person in den VAE sitzt.
3. Zulässige Berührungspunkte, die keine Geschäftstätigkeit begründen
Die Regulations lassen ausdrücklich eine Reihe administrativer Berührungspunkte mit den VAE zu, die keine Geschäftstätigkeit begründen. Eine RAK ICC-Gesellschaft muss jederzeit einen von RAK ICC lizenzierten Registered Agent und einen eingetragenen Sitz unterhalten; sie darf, ohne ein Lizenzerfordernis auszulösen, berufliche Kontakte zu Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern und Management-Gesellschaften pflegen; ihre Bücher und Aufzeichnungen in den VAE führen; Sitzungen ihrer Direktoren oder Gesellschafter in den VAE abhalten; VAE-Bankkonten für ihre laufenden operativen Transaktionen unterhalten; Anteile an Mainland- und Freizonen-Gesellschaften der VAE halten; und Immobilien in für Offshore-Eigentum ausgewiesenen Gebieten halten. Diese gesetzlichen Safe Harbours sind administrativer Natur und erstrecken sich nicht auf die aktive Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der VAE.
Daneben enthalten die Regulations sektorale Verbote allgemeiner Geltung: Eine RAK ICC-Gesellschaft darf ohne die entsprechende aufsichtsrechtliche Lizenz weder Bankgeschäfte betreiben noch als Versicherer, Rückversicherer, Versicherungsagent oder Versicherungsmakler tätig werden noch sonstige regulierte Finanzdienstleistungen erbringen. Diese Verbote knüpfen an die Art der Tätigkeit an — unabhängig davon, wo sie ausgeübt wird.
Rechtlich entscheidend ist der Ort, an dem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird — nicht die Identität oder der Sitz des Kunden.
4. Wo eine Lizenz erforderlich ist: der Weg über die Free Zone Commercial Licence
Bis vor Kurzem blieb einer RAK ICC-Gesellschaft, deren beabsichtigte Tätigkeit das Lizenzerfordernis auslöste, kaum etwas anderes übrig, als eine separate Mainland- oder Freizonen-Gesellschaft zu gründen. Das hat sich mit dem Ras Al Khaimah Emiri Decree No. 12 of 2024 geändert, der das Emiri Decree No. 4 of 2016 ändert: RAK ICC ist danach befugt, ihren Gesellschaften Free Zone Commercial Licences zu erteilen, verbunden mit einer eingetragenen Adresse in der Ras Al Khaimah Economic Zone (RAKEZ).
Die praktische Bedeutung ist erheblich. Eine bestehende RAK ICC-Gesellschaft kann nunmehr — ohne Neugründung oder Sitzverlegung — eine Handelslizenz für ihre beabsichtigten Tätigkeiten erhalten, einen Geschäftsbetrieb in RAKEZ aufbauen und VAE-Kunden ohne Einschränkung bedienen. Eine lizenzierte RAK ICC-Gesellschaft, die die Voraussetzungen des Qualifying Free Zone Person-Regimes erfüllt — einschließlich angemessener Substanz und qualifizierender Einkünfte —, kann darüber hinaus den Körperschaftsteuersatz von 0 % in Anspruch nehmen, der Freizonen-Personen nach dem Federal Decree-Law No. 47 of 2022 und seinen Durchführungsbestimmungen offensteht. Die Wahl zwischen dem Verbleib als reines Offshore-Vehikel und der Free Zone Commercial Licence ist daher eine Strukturierungsentscheidung, die bewusst und danach getroffen werden sollte, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt werden wird.
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Die Bezeichnung von RAK ICC-Gesellschaften als "offshore" hat viele zu der Annahme verleitet, sie stünden außerhalb des Körperschaftsteuerregimes der VAE. Das ist nicht der Fall. Eine RAK ICC-Gesellschaft ist eine in den VAE gegründete juristische Person und damit Resident Person im Sinne von Article 11(3)(a) des Federal Decree-Law No. 47 of 2022 (das "Körperschaftsteuergesetz"), steuerpflichtig mit ihrem weltweiten Einkommen.
5.1 Registrierung und Erklärung sind unabhängig vom Umsatz zwingend
Jede RAK ICC-Gesellschaft muss sich bei der Federal Tax Authority für die Körperschaftsteuer registrieren. Die Verwaltungsstrafe für verspätete Registrierung beträgt AED 10.000. Eine jährliche Körperschaftsteuererklärung ist gemäß Article 53 des Körperschaftsteuergesetzes innerhalb von neun Monaten nach Ende des jeweiligen Steuerzeitraums einzureichen, gestützt auf Finanzabschlüsse. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob im Ergebnis Steuer zu zahlen ist.
5.2 Steuersätze und die Schwelle von AED 375.000
Nach Article 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit Cabinet Decision No. 116 of 2022 wird steuerpflichtiges Einkommen bis AED 375.000 mit 0 % besteuert, der übersteigende Betrag mit 9 %. Die Schwelle wirkt als Tarifstufe, nicht als Fallbeil: Eine Gesellschaft mit steuerpflichtigem Einkommen von AED 500.000 zahlt 9 % nur auf AED 125.000. Hervorzuheben ist, dass die Schwelle für das steuerpflichtige Einkommen gilt — den nach dem Körperschaftsteuergesetz angepassten bilanziellen Nettogewinn — und nicht für den Umsatz.
5.3 Small Business Relief
Ein ansässiger Steuerpflichtiger, dessen Umsatz AED 3.000.000 nicht übersteigt, kann das Small Business Relief nach Article 21 des Körperschaftsteuergesetzes und Ministerial Decision No. 73 of 2023 wählen; die Erleichterung steht für Steuerzeiträume zur Verfügung, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden. Mit der Wahl gilt der Steuerpflichtige als ohne steuerpflichtiges Einkommen im betreffenden Zeitraum; zugleich ist eine vereinfachte Erklärung zulässig, und die Pflichten zur Verrechnungspreisdokumentation entfallen.
5.4 Related Parties und Connected Persons
Transaktionen zwischen einer RAK ICC-Gesellschaft und ihren Related Parties müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz des Article 34 des Körperschaftsteuergesetzes genügen; Related Parties sind in Article 35 definiert — anhand von Verwandtschaft, Beteiligungen von 50 % oder mehr und Kontrolle, einschließlich der Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung auszuüben. Darüber hinaus sind nach Article 36 Zahlungen oder Vorteile eines Steuerpflichtigen an eine Connected Person — definiert unter Einschluss von Eigentümern, Direktoren und leitenden Angestellten des Steuerpflichtigen sowie deren Related Parties — nur insoweit abzugsfähig, als sie dem Marktwert entsprechen und ausschließlich für die Zwecke des Unternehmens anfallen. Die Public Clarification CTP010 der Federal Tax Authority bestätigt, dass "Director" und "Officer" nach dem Grundsatz Substanz vor Form zu beurteilen sind — anhand tatsächlicher Befugnisse und Entscheidungsgewalt, nicht anhand des formalen Titels. Strukturen, in denen eine Person über ein persönliches Vehikel einer Gesellschaft Rechnungen stellt, deren Eigentümer, Direktor oder leitender Angestellter sie ist, unterliegen daher auf Seiten der zahlenden Gesellschaft einer Marktwertprüfung — verbunden mit einer Connected-Persons-Angabe in der Steuererklärung, wenn solche Zahlungen im Steuerzeitraum AED 500.000 übersteigen.
6. Mehrwertsteuer: der Schwellenvorteil der Gründung in den VAE
Dienstleistungen einer RAK ICC-Gesellschaft an einen in den VAE ansässigen Kunden fallen nach Article 2 des Federal Decree-Law No. 8 of 2017 (das "Mehrwertsteuergesetz") in den Anwendungsbereich der VAE-Mehrwertsteuer, mit Leistungsort in den VAE. Das Designated-Zone-Regime gilt nur für Waren; Dienstleistungen gelten in jedem Fall als innerhalb der VAE erbracht und unterliegen dem Regelsatz von 5 %, sofern der Leistungserbringer registriert ist.
Bei der Registrierung jedoch entscheidet der Gründungsstatus. Weil eine RAK ICC-Gesellschaft in den VAE ansässig ist, richtet sich ihre Registrierungspflicht nach der Schwelle des Article 13(1) des Mehrwertsteuergesetzes: Eine Registrierung ist nur erforderlich, wenn der Wert der steuerbaren Umsätze in den vorangegangenen zwölf Monaten AED 375.000 überschritten hat oder diesen Betrag innerhalb der kommenden dreißig Tage voraussichtlich überschreiten wird. Einem nicht ansässigen Leistungserbringer steht demgegenüber keinerlei Schwelle zu: Nach Article 13(2) muss sich eine Person ohne Sitz in den VAE, die hier steuerbare Umsätze erbringt, ab dem ersten Dirham registrieren — es sei denn, die Steuerschuld geht nach dem Reverse-Charge-Verfahren auf einen registrierten Leistungsempfänger über. Die Gründung in den VAE versetzt die RAK ICC-Gesellschaft damit in eine wesentlich günstigere MwSt.-Position, als sie die Rechnungsstellung an VAE-Kunden aus einer echten ausländischen Gesellschaft heraus böte.
Eine freiwillige Registrierung ist nach Article 17 des Mehrwertsteuergesetzes möglich, sobald die steuerbaren Umsätze oder steuerbaren Aufwendungen AED 187.500 überschreiten. Ob die freiwillige Registrierung ratsam ist, ist eine kaufmännische Abwägung: Geschäftskunden erhalten die ihnen berechnete MwSt. erstattet, sodass die Registrierung im B2B-Geschäft keinen Preisnachteil begründet und zugleich den Vorsteuerabzug der Gesellschaft eröffnet; dem steht die laufende periodische Compliance-Belastung gegenüber.
| Gegenstand | Rechtslage |
|---|---|
| Rechnungsstellung an VAE-Kunden, Dienstleistungen vollständig außerhalb der VAE erbracht | Zulässig; keine VAE-Lizenz erforderlich (Regulation 40) |
| Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE | Lizenz vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich — z. B. die RAK ICC Free Zone Commercial Licence (Emiri Decree No. 12 of 2024) |
| Körperschaftsteuerstatus | Resident Person der VAE — Article 11(3)(a), Federal Decree-Law No. 47 of 2022; weltweites Einkommen |
| Körperschaftsteuer-Registrierung und -Erklärung | Zwingend, unabhängig vom Umsatz; Erklärung binnen neun Monaten nach Ende des Steuerzeitraums (Article 53); AED 10.000 Strafe bei verspäteter Registrierung |
| Körperschaftsteuersatz | 0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis AED 375.000; 9 % auf den übersteigenden Betrag (Cabinet Decision No. 116 of 2022) |
| Small Business Relief | Wahlrecht bei Umsatz ≤ AED 3.000.000, für Steuerzeiträume, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden (Ministerial Decision No. 73 of 2023) |
| MwSt. auf Dienstleistungen an VAE-Kunden | Steuerbar; Regelsatz 5 %, sofern der Leistungserbringer registriert ist |
| Obligatorische MwSt.-Registrierung | Nur wenn die steuerbaren Umsätze in den vorangegangenen zwölf Monaten AED 375.000 überschreiten (Article 13(1), Mehrwertsteuergesetz) |
| Freiwillige MwSt.-Registrierung | Möglich, sobald steuerbare Umsätze oder Aufwendungen AED 187.500 überschreiten (Article 17) |
7. Verbreitete Irrtümer, richtiggestellt
"Eine RAK ICC-Gesellschaft kann VAE-Kunden keine Rechnungen stellen." Unzutreffend. Die Regulations beschränken die Ausübung von Geschäftstätigkeiten innerhalb der VAE ohne Lizenz; sie verbieten nicht die Rechnungsstellung an Kunden in den VAE für Leistungen, die von außerhalb der VAE erbracht werden.
"RAK ICC-Gesellschaften sind steuerfrei." Unzutreffend. Eine RAK ICC-Gesellschaft ist Resident Person nach Article 11(3)(a) des Körperschaftsteuergesetzes, muss sich bei der Federal Tax Authority registrieren und jährliche Erklärungen einreichen. Ob Steuer anfällt, hängt vom steuerpflichtigen Einkommen ab — nicht vom Etikett "offshore".
"Es fällt keine Steuer an, also ist auch keine Erklärung nötig." Unzutreffend. Registrierungs- und Erklärungspflichten gelten unabhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens, und das Sanktionsregime wird durchgesetzt.
"Die Schwelle von AED 375.000 bei der Körperschaftsteuer ist eine Umsatzschwelle." Unzutreffend. Sie gilt für das steuerpflichtige Einkommen — den nach dem Körperschaftsteuergesetz angepassten Nettogewinn — und wirkt als 0 %-Tarifstufe; 9 % fallen nur auf den übersteigenden Betrag an.
"MwSt. gilt für Offshore-Gesellschaften nie." Unzutreffend. Leistungen an Kunden in den VAE sind steuerbar; was der Gesellschaft als in den VAE ansässiger Person zugutekommt, ist die Schwelle von AED 375.000 für die obligatorische Registrierung nach Article 13(1) — eine Schwelle, die Article 13(2) nicht ansässigen Leistungserbringern versagt.
"Remote heißt außerhalb der VAE." Nicht zwingend. Der Leistungsort bestimmt sich nach der tatsächlichen Substanz. Dienstleistungen, die "remote" von einer physisch in den VAE anwesenden Person erbracht werden, werden innerhalb der VAE erbracht — und das Lizenzerfordernis der Regulation 40 greift.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine RAK ICC-Gesellschaft Beratungsleistungen für eine DMCC-Gesellschaft erbringen?
Ja, sofern die Leistungen vollständig von außerhalb der VAE erbracht werden — ohne Räumlichkeiten, Personal oder Geschäftsbetrieb vor Ort. Würde die Tätigkeit innerhalb der VAE ausgeübt, ist zuvor eine entsprechende Lizenz einzuholen, etwa die mit Emiri Decree No. 12 of 2024 eingeführte RAK ICC Free Zone Commercial Licence.
Muss sich eine RAK ICC-Gesellschaft für die VAE-Körperschaftsteuer registrieren?
Ja. Als juristische Person der VAE ist sie Resident Person nach Article 11(3)(a) des Federal Decree-Law No. 47 of 2022. Die Registrierung bei der Federal Tax Authority und die jährliche Erklärung nach Article 53 sind unabhängig vom Umsatz zwingend; die Strafe für verspätete Registrierung beträgt AED 10.000.
Fällt Körperschaftsteuer an, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter AED 375.000 liegt?
Nein. Steuerpflichtiges Einkommen bis AED 375.000 wird nach Cabinet Decision No. 116 of 2022 mit 0 % besteuert; eine berechtigte Gesellschaft kann zusätzlich das Small Business Relief nach Ministerial Decision No. 73 of 2023 wählen, sofern der Umsatz AED 3.000.000 nicht übersteigt, für Steuerzeiträume, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden.
Muss sich eine RAK ICC-Gesellschaft für die MwSt. registrieren?
Nur wenn ihre steuerbaren Umsätze in den vorangegangenen zwölf Monaten AED 375.000 überschritten haben oder dies innerhalb der kommenden dreißig Tage zu erwarten ist (Article 13(1), Federal Decree-Law No. 8 of 2017). Eine freiwillige Registrierung ist ab AED 187.500 nach Article 17 möglich.
Wo lassen sich die maßgeblichen Vorschriften überprüfen?
Die RAK ICC Business Companies Regulations 2018 und das vollständige RAK ICC-Regelwerk sind vom Registrar unter rakicc.com veröffentlicht. Das Körperschaftsteuergesetz, das Mehrwertsteuergesetz und ihre Durchführungsbestimmungen veröffentlicht die Federal Tax Authority unter tax.gov.ae.
- Die Beschränkung in Regulation 40 der RAK ICC Business Companies Regulations 2018 ist territorial, nicht personell: Sie knüpft die Geschäftstätigkeit innerhalb der VAE an eine Lizenz — sie verbietet nicht die Rechnungsstellung an VAE-Kunden für Arbeit, die von außerhalb der VAE erbracht wird.
- Würde die Tätigkeit der Sache nach innerhalb der VAE ausgeübt, ist zuvor eine Lizenz einzuholen — und seit Emiri Decree No. 12 of 2024 kann RAK ICC selbst eine Free Zone Commercial Licence mit RAKEZ-Registeradresse erteilen, ohne Neugründung.
- Eine RAK ICC-Gesellschaft ist Resident Person der VAE nach Article 11(3)(a) des Körperschaftsteuergesetzes: Registrierung und jährliche Erklärung sind unabhängig vom Umsatz zwingend; bei verspäteter Registrierung droht eine Strafe von AED 10.000.
- Die Schwelle von AED 375.000 ist eine 0 %-Tarifstufe auf das steuerpflichtige Einkommen — nicht auf den Umsatz —, mit 9 % nur auf den übersteigenden Betrag; das Small Business Relief kann gewählt werden, wenn der Umsatz AED 3.000.000 nicht übersteigt, für Zeiträume, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden.
- Als in den VAE ansässige Person genießt eine RAK ICC-Gesellschaft die Schwelle von AED 375.000 für die obligatorische MwSt.-Registrierung, die einem nicht ansässigen Leistungserbringer versagt bleibt — dieser muss sich ab dem ersten Dirham registrieren.
Die Polaris-Perspektive
Polaris Corporate Services ist ein lizenzierter Trust- und Corporate-Service-Provider mit Sitz im Dubai International Financial Centre sowie Registered Agent und Partner von RAK ICC und berät zu Unternehmensstrukturierung, Lizenzierung und Steuer-Compliance in RAK ICC, RAKEZ, DIFC, ADGM und den gesamten VAE. Wir beraten zum zulässigen Tätigkeitsbereich von RAK ICC-Strukturen, beschaffen Free Zone Commercial Licences nach dem Rahmen von 2024 und übernehmen Körperschaftsteuer-Registrierungen, Small Business Relief-Wahlen und jährliche Erklärungen. Dieser Beitrag ist Teil unserer laufenden RAK ICC-Serie — der vollständige Leitfaden zu RAK ICC vermisst das Terrain. Für die Erörterung einer konkreten Struktur sprechen Sie mit unserem Team.
KontaktDiese Veröffentlichung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Zitiert ist die im Juli 2026 geltende Gesetzeslage. Vor Entscheidungen in den hier behandelten Fragen sollte konkreter Rat eingeholt werden.