Ein geplatzter Scheck ist ein Vollstreckungstitel, kein Urteil
Nach Artikel 667 des Handelsgesetzbuchs von 2022, in Kraft seit Januar 2023, ist ein Scheck, den die Bank mangels Deckung oder wegen unzureichender Deckung als nicht bezahlt vermerkt hat, ein Vollstreckungstitel. Der Inhaber kann beim Vollstreckungsrichter beantragen, ihn ganz oder teilweise zu vollstrecken, ohne zuvor zu klagen. Dieselbe Regel stand in Artikel 635 bis des Gesetzes von 1993 in der Fassung von 2020. Die Zivilprozessordnung von 2022 ist darauf abgestimmt: Artikel 212 zählt zu den Vollstreckungstiteln jedes Papier, dem das Gesetz diesen Status verleiht, und Artikel 143 nimmt Schecks aus diesem Grund vom Zahlungsbefehlsverfahren aus. Ein Strafverfahren gegen den Aussteller hält die Vollstreckung nicht auf (Artikel 682).
Das Oberste Bundesgericht hat klargestellt, was dieser Status nicht bewirkt. Im April 2023 entschied es, dass die Anbringung der Vollstreckungsklausel einen Scheck nicht in ein Urteil verwandelt. Der Scheck bleibt eine Privaturkunde, die eine Schuld belegt, sein Rechtsgrund wird lediglich vermutet, und der Aussteller kann die Schuld bestreiten und beweisen, dass der Scheck als Sicherheit gegeben oder teilweise bezahlt wurde. Der Vollstreckungsrichter und das Berufungsgericht hatten es abgelehnt, sich mit diesem Einwand zu befassen, obwohl er durch vom Zahlungsempfänger unterzeichnete Quittungen gestützt war; das Oberste Bundesgericht hob das Berufungsurteil auf, das die Entscheidung des Vollstreckungsrichters bestätigt hatte.
Die Vermutung bleibt stark. 2021 erklärte dasselbe Gericht nach dem Gesetz von 1993, dass bei einem geplatzten Scheck die Person, die ihn unterzeichnet hat, und die Person, von deren Konto er gezogen wurde, gesamtschuldnerisch dafür haften und der Inhaber nicht beweisen muss, warum er ausgestellt wurde. Der Aussteller muss die Zahlung beweisen, das Erlöschen der Schuld oder dass sie nicht geschuldet oder noch nicht fällig ist.
Was die Bank auf dem Scheck vermerkt, bestimmt den Weg
Dubai und Abu Dhabi haben jeweils ein eigenes Kassationsgericht, und Mitte 2023 gingen ihre Entscheidungen zu geschlossenen Konten auseinander. Das Kassationsgericht Dubai entschied im April 2023 nach altem Recht, dass nur eine Rückgabe mit dem Vermerk „keine Deckung“ oder „unzureichende Deckung“ genügt. Eine Kammer des Kassationsgerichts Abu Dhabi vertrat im Juni 2023, anders als frühere Kammern in Abu Dhabi, die gegenteilige Auffassung, doch am 30. Oktober 2023 schloss sich das Plenum des Kassationsgerichts Abu Dhabi der engen Auslegung an: Artikel 667 sei eine Ausnahme von der Regel, dass ein Scheck vor der Vollstreckung einer gerichtlichen Anordnung bedarf, und Ausnahmen würden nicht im Wege der Analogie ausgedehnt.
Am 21. Dezember 2023 klärte das Gremium zur Vereinheitlichung der bundes- und lokalgerichtlichen Rechtsprechungsgrundsätze, das widersprüchliche Grundsätze der obersten Gerichte des Landes auflöst, die Frage. Ein Scheck, der zurückgegeben wird, weil das Konto geschlossen ist, ist ein Vollstreckungstitel wie einer, der mangels Deckung zurückgegeben wird: Ein Aussteller kann sich einem Scheck nicht dadurch entziehen, dass er das Konto schließt. Das Gremium wich vom Dubaier Grundsatz ab, und die amtliche Sammlung Abu Dhabis führt den Grundsatz des dortigen Plenums nun als durch diese Entscheidung aufgehoben. Nach Artikel 18 des Bundesgesetzes Nr. 10 von 2019 muss jedes Gericht des Bundes und der Emirate die Grundsätze des Gremiums beachten; ein Urteil, das von einem dieser Grundsätze abweicht, kann aus diesem Grund angefochten werden (bei einem Urteil eines obersten Gerichts binnen 60 Tagen).
Bei eingefrorenen Konten ist die Frage nicht geklärt. Der veröffentlichte Grundsatz des Gremiums behandelt einen Scheck, der mit dem Vermerk „Scheck eingefroren oder Konto geschlossen“ zurückgegeben wird, wie einen, der mangels Deckung oder wegen unzureichender Deckung zurückgegeben wird: als direkt vollstreckbar. Im August 2024 lehnte jedoch eine Kammer des Kassationsgerichts Abu Dhabi in Abgrenzung von der Entscheidung vom Dezember 2023 die direkte Vollstreckung eines Schecks über 225.000 AED ab, der zurückgegeben worden war, weil das Konto „eingefroren oder gesperrt“ war. Die Schließung beende ein Konto endgültig, so die Begründung; das Einfrieren lege es nur vorübergehend still, und so weit reiche der Grundsatz zu geschlossenen Konten nicht. Dem Inhaber blieb eine gewöhnliche Klage. Da die Grundsätze des Gremiums jedes Gericht binden, ist ein Urteil dieser Art angreifbar, und kein anderes Urteil in unserer Bibliothek hat sich mit einem eingefrorenen Konto befasst. Wer das Einfrieren vorsätzlich herbeiführt, begeht eine Straftat nach Artikel 675; das ist eine vom Vollstreckungsweg getrennte Frage.
Ein nachweislicher Sicherheitsscheck wird nur für den Sicherungsfall vollstreckt, den er abdeckt
Sicherheitsschecks, oft undatiert und zur Absicherung eines Darlehens, eines Mietvertrags, einer Bürgschaft oder eines Liefervertrags übergeben, vertragen sich schlecht mit der direkten Vollstreckung. Das Kassationsgericht Dubai hat die Rechtslage im März 2025 dargelegt. Bei einem Scheck wird vermutet, dass er der Zahlung dient, doch der Aussteller kann beweisen, dass er als Sicherheit gegeben wurde. Ist das nachgewiesen, steht die Pflicht zu seiner Einlösung unter einer aufschiebenden Bedingung, nämlich dem Sicherungsfall, den er abdeckt, und der Begünstigte muss beweisen, dass dieser eingetreten ist. Ein Gericht, das über eine Anfechtung in der Sache entscheidet, kann die Vollstreckung auf den tatsächlich offenen Betrag begrenzen.
Ein Unternehmen verbürgte sich für ein Darlehen über 1,5 Millionen USD und übergab dem Darlehensgeber einen undatierten Scheck über den vollen Betrag in Dirham, 5.508.750 AED. Der Darlehensnehmer zahlte 150.000 USD zurück, und der Darlehensgeber legte den Scheck zur Vollstreckung vor. Das erstinstanzliche Gericht wies die Anfechtung des Bürgen ab; auf der Grundlage eines Abgleichs durch einen Sachverständigen begrenzte das Berufungsgericht die Vollstreckung auf 1,35 Millionen USD, und das Kassationsgericht bestätigte dies. Mit seinem weitergehenden Argument unterlag der Bürge: Die Bürgschaft sah vor, dass der Scheck zurückgegeben werde, wenn der Darlehensgeber vor dem Fälligkeitstermin „irgendeine Zahlung“ erhalte, und das Gericht verstand darunter nach Vernunft und Logik die vollständige Rückzahlung, da die Vereinbarung keine Raten vorsah. Eine Rückgabebedingung, die schon durch eine Teilzahlung ausgelöst werden soll, muss das daher ausdrücklich sagen.
Im selben Monat bestätigte das Gericht in Dubai die vollständige Aufhebung der Vollstreckung eines Schecks über 8 Millionen AED. Gutachten von Buchsachverständigen zeigten, dass der Scheck aus Handelsgeschäften zwischen dem Inhaber und einer verbundenen Gesellschaft stammte, die nur rund 477.000 AED schuldete, und dass der Aussteller für diese Gesellschaft Zahlungen geleistet hatte. Das Gericht bekräftigte, dass ein Aussteller die Vollstreckung anfechten kann, indem er beweist, dass dem Scheck keine Gegenleistung zugrunde liegt, dass er rechtswidrig erlangt oder als Sicherheit gegeben wurde oder dass er nicht geschuldet ist.
Wie ein Aussteller den Scheck anficht
Das Instrument ist die materiellrechtliche Vollstreckungsstreitigkeit nach Artikel 239 der Zivilprozessordnung. Erhebt der Aussteller in der Vollstreckungsakte Einwände und stellt der Vollstreckungsrichter fest, dass der Einwand das Recht selbst betrifft, ermächtigt der Richter den Aussteller, ihn binnen sieben Arbeitstagen als materiellrechtliche Streitigkeit anhängig zu machen. Die Vollstreckung läuft unterdessen weiter, sofern keine Aussetzung angeordnet wird. Die Frist ist kurz und die Beweislast liegt beim Aussteller; die Beweise müssen also bereits vorhanden sein, statt nachträglich rekonstruiert zu werden.
Im Januar 2024 löste das Plenum des Kassationsgerichts Dubai einen Widerspruch zwischen Entscheidungen seiner Kammern zu der Frage auf, ob eine solche Streitigkeit vor das Kassationsgericht gebracht werden kann. Artikel 175 Absatz 3 der Zivilprozessordnung schließt die Revision zum Kassationsgericht gegen Berufungsurteile im Vollstreckungsverfahren aus; das Plenum entschied, dass dies nur reine Vollstreckungsmaßnahmen erfasst, nicht Urteile darüber, ob der Scheckbetrag geschuldet ist; diese können unter den üblichen Voraussetzungen der Zivilprozessordnung mit der Revision angefochten werden, darunter bei einem Streitwert von über 500.000 AED oder einem unbestimmten Streitwert. Der Fall betraf einen Scheck über 30 Millionen AED, der gegen ein Unternehmen und eine in die Vollstreckung einbezogene Einzelperson vollstreckt wurde. Beide trugen vor, er sei blanko einem ehemaligen Finanzleiter übergeben und missbraucht worden. Das Plenum hob das Berufungsurteil auf, weil es sich auf die Zahlungsvermutung gestützt hatte, ohne sich mit ihren Beweisen auseinanderzusetzen, einem Beratergutachten und Nachrichten.
Wo immer ein Aussteller in diesen Fällen vorankam, gab es Dokumente: eine schriftliche Bürgschaft und Überweisungsbelege, vom Zahlungsempfänger unterzeichnete Quittungen, Berichte von Buchsachverständigen, Nachrichten. Die Gerichte wägen Beweise gegen eine starke Vermutung ab, nicht Behauptungen.
Schiedsklauseln und an Banken indossierte Schecks
Ein Gläubiger, dessen Vertrag eine Schiedsklausel oder eine Gerichtsstandsklausel zugunsten ausländischer Gerichte enthält, steht vor einer Wahl. Im Fall des Schecks über 8 Millionen AED verwiesen die Charterverträge des Inhabers Streitigkeiten an den englischen High Court in London (mit einem Schiedsverfahren vor einem Einzelschiedsrichter in Singapur für Ansprüche bis 1,1 Millionen AED) oder nach New York. Das Kassationsgericht Dubai entschied, dass ihm dies nicht half. Eine Schiedsvereinbarung bindet nur ihre Parteien, und der Aussteller war nicht Partei der Charterverträge. Der Inhaber hatte zudem entschieden, den Scheck in Dubai zu vollstrecken, was das Berufungsgericht als stillschweigenden Verzicht werten durfte. Und er hatte zur Sache vorgetragen, bevor er sich auf die Klausel berief, während Artikel 8 Absatz 1 des Bundesschiedsgesetzes verlangt, dass die Einrede zuerst erhoben wird.
Eine Bank, die Schecks durch Indossament erwirbt, steht außerhalb der Streitigkeiten des Ausstellers. 2022 befasste sich das Oberste Bundesgericht mit einem Handelsunternehmen, das in Sharjah ein Urteil erstritten hatte, das seine Lieferanten zur Rückgabe von Schecks verpflichtete, nachdem die Ware zurückgewiesen worden war. Einige der Schecks waren an eine Bank indossiert worden, die gegen die Aussteller und Indossanten ein rechtskräftiges Urteil über 5.137.900 AED erwirkte. Das Gericht entschied, dass die beiden Urteile einander nicht widersprachen: Die Bank war am ersten Verfahren nicht beteiligt, und ein Indossatar kann vom Aussteller Zahlung verlangen, unabhängig vom Streit zwischen Aussteller und Zahlungsempfänger, sofern ihm nicht Bösgläubigkeit oder rechtswidriger Erwerb nachgewiesen wird. Das wurde nach dem Gesetz von 1993 entschieden; das Gesetz von 2022 enthält in Artikel 537 eine ähnliche Regel für Wechsel, die Einwendungen aus den persönlichen Beziehungen des Schuldners zu früheren Inhabern ausschließt, es sei denn, der Inhaber hat das Papier in der Absicht erworben, den Schuldner zu schädigen, und Artikel 626 wendet die wechselrechtlichen Vorschriften auf Schecks an, soweit sie passen.
Was wir in der Scheckpraxis eines Unternehmens prüfen
Bei Unternehmen, die Schecks ausstellen, beginnen wir mit einem Verzeichnis aller ausstehenden Schecks und, für jeden Sicherheitsscheck, mit dem Dokument, das festhält, was er absichert, bis zu welchem Höchstbetrag er vorgelegt werden darf, welches Ereignis die Vorlage erlaubt und wann er zurückzugeben ist. Der Dubaier Bürgschaftsfall hing an genau diesen Worten. Blanko- und undatierte Schecks werden auf ein Minimum beschränkt, Scheckhefte werden kontrolliert, und aus Bankmandat und Organbeschlüssen geht hervor, wer zeichnen darf. Das Unternehmen im Fall der 30 Millionen AED führte sein Problem auf einen Blankoscheck in den Händen eines ehemaligen Mitarbeiters zurück.
Zahlungen werden den Schecks zugeordnet, die sie mindern, mit Überweisungsbestätigungen, vom Zahlungsempfänger unterzeichneten Quittungen und Kontoauszügen. Endet die gesicherte Verpflichtung, wird der Scheck gegen schriftliche Bestätigung zurückgeholt. Zwei Auswege funktionieren nicht. Die Schließung des Kontos verhindert die direkte Vollstreckung nicht mehr, und wer das Konto vor der Vorlage des Schecks schließt oder leert, begeht schon damit eine Straftat nach Artikel 675. Auch eine Zahlungssperre scheitert: Nach Artikel 651 akzeptiert eine Bank einen Widerspruch gegen die Zahlung nur, wenn der Scheck verloren gegangen oder der Inhaber insolvent geworden ist, und ein Gericht darf die Zahlung selbst dann nicht aussetzen, wenn das zugrunde liegende Recht streitig ist. Die Bank außerhalb dieser Fälle zu ersuchen, nicht zu zahlen, ist selbst eine Straftat.
Bei Unternehmen, die Schecks halten, wird vor der Wahl des Weges der Rückgabegrund der Bank geprüft, und der Vertrag sowie die Inverzugsetzung, die zeigen, dass die gesicherte Schuld fällig geworden ist, werden bereitgehalten. Enthält der Vertrag eine Schiedsklausel, wird die Schnelligkeit des Scheckwegs gegen das Risiko abgewogen, die Klausel zu verlieren. Was Zeichnungsberechtigte angeht, untersucht unser Begleitbeitrag zur persönlichen Haftung, wie weit Unterschriften, die für ein Unternehmen geleistet werden, den Unterzeichner selbst binden.
Ein schneller Weg, aber kein Blankoscheck
Der Vollstreckungsweg macht einen geplatzten Scheck nach wie vor zu einer der am schnellsten beizutreibenden Forderungen in den VAE, und die Entscheidung vom Dezember 2023 hat das naheliegendste Schlupfloch geschlossen. Was die Gerichte nicht getan haben, ist, einem Aussteller den Weg zu versperren, der beweisen kann, dass ein Sicherheitsscheck weniger als seinen Nennbetrag absichert. Ob ein Scheck vollständig, teilweise oder gar nicht vollstreckt wird, hängt heute von den Dokumenten ab, die dahinterstehen, und davon, wer sie aufbewahrt hat.
Die Entscheidungen hinter diesem Beitrag
| Gericht und Verfahren | Datum | Was das Gericht entschied |
|---|---|---|
| Kassationsgericht Dubai, Revision in Handelssachen Nr. 40 von 2025 | 19. März 2025 | Eine Schiedsklausel bindet nur ihre Parteien; ein Inhaber, der einen Scheck in Dubai vollstreckte, durfte so behandelt werden, als habe er auf sie verzichtet, und die Vollstreckung wurde aufgehoben, weil der Scheckbetrag nicht geschuldet war. |
| Kassationsgericht Dubai, Revision in Handelssachen Nr. 88 von 2025 (verbunden mit Revision Nr. 133 von 2025) | 6. März 2025 | Hat der Aussteller bewiesen, dass ein Scheck als Sicherheit diente, ist er erst zahlbar, wenn der Sicherungsfall eintritt, was der Begünstigte beweisen muss; eine Begrenzung auf die unbezahlten 1,35 Millionen USD wurde bestätigt. |
| Kassationsgericht Abu Dhabi, Revision in Handelssachen Nr. 767 von 2024 | 27. August 2024 | Ein Scheck, der zurückgegeben wird, weil das Konto eingefroren oder gesperrt ist, ist kein Vollstreckungstitel; der Vereinheitlichungsgrundsatz zu geschlossenen Konten erstreckt sich nicht darauf. |
| Kassationsgericht Dubai (Plenum), Revision Nr. 5 von 2023 | 31. Januar 2024 | Berufungsurteile über materiellrechtliche Vollstreckungsstreitigkeiten, etwa die Anfechtung eines vollstreckten Schecks, können mit der Revision zum Kassationsgericht angefochten werden; Artikel 175 Absatz 3 schließt nur reine Vollstreckungsmaßnahmen aus. |
| Oberstes Bundesgericht (Gremium zur Vereinheitlichung der bundes- und lokalgerichtlichen Rechtsprechungsgrundsätze), Antrag Nr. 1 von 2023 | 21. Dezember 2023 | Ein mit dem Vermerk „Konto geschlossen“ zurückgegebener Scheck ist ein Vollstreckungstitel wie einer, der mangels Deckung oder wegen unzureichender Deckung zurückgegeben wird (der veröffentlichte Grundsatz nennt auch einen „eingefrorenen Scheck“); der gegenteilige Dubaier Grundsatz wurde aufgegeben. |
| Kassationsgericht Abu Dhabi (Plenum), Antrag Nr. 4 von 2023 (Handelssachen) | 30. Oktober 2023 | Nur Schecks, die mangels Deckung oder wegen unzureichender Deckung zurückgegeben werden, sind Vollstreckungstitel; die amtliche Sammlung führt diesen Grundsatz als durch die Vereinheitlichungsentscheidung vom Dezember 2023 aufgehoben. |
| Oberstes Bundesgericht, Revision in Handelssachen Nr. 1422 von 2022 | 25. April 2023 | Die Vollstreckungsklausel verwandelt einen Scheck nicht in ein Urteil; in einer materiellrechtlichen Vollstreckungsstreitigkeit kann der Aussteller beweisen, dass der Scheck als Sicherheit diente oder teilweise bezahlt wurde. |
| Oberstes Bundesgericht, Zuständigkeitskonfliktverfahren Nr. 4 von 2022 | August 2022 | Eine Bank, die Schecks als Indossatarin hält, kann vom Aussteller Zahlung verlangen, unabhängig von dessen Streit mit dem Zahlungsempfänger, sofern ihr nicht Bösgläubigkeit oder rechtswidriger Erwerb nachgewiesen wird. |
| Oberstes Bundesgericht, Revision in Handelssachen Nr. 50 von 2021 | 31. August 2021 | Platzt ein Scheck, haften sein Unterzeichner und der Kontoinhaber gesamtschuldnerisch, ohne dass der Inhaber den Rechtsgrund beweisen muss; der Aussteller muss die Zahlung beweisen oder dass nichts geschuldet ist. |
- Seit der Vereinheitlichungsentscheidung vom Dezember 2023 kann ein Scheck, der mangels Deckung, wegen unzureichender Deckung oder wegen eines geschlossenen Kontos zurückgegeben wird, direkt über den Vollstreckungsrichter vollstreckt werden.
- Der Vereinheitlichungsgrundsatz behandelt einen Scheck mit dem Vermerk „Scheck eingefroren“ wie einen ungedeckten Scheck, doch eine Kammer in Abu Dhabi lehnte im August 2024 die direkte Vollstreckung bei einem eingefrorenen Konto ab; die Frage ist daher nicht geklärt.
- Beweist der Aussteller, dass ein Scheck als Sicherheit diente, ist er erst zahlbar, wenn der Sicherungsfall eintritt, was der Begünstigte beweisen muss; in einem Fall aus Dubai von 2025 wurde die Vollstreckung auf den tatsächlich offenen Betrag begrenzt.
- Der Aussteller bestreitet die Schuld mit einer materiellrechtlichen Vollstreckungsstreitigkeit, die binnen sieben Arbeitstagen anhängig zu machen ist; in Dubai kann das Berufungsurteil darüber mit der Revision zum Kassationsgericht angefochten werden, wenn der Streitwert 500.000 AED übersteigt oder unbestimmt ist.
- Die Vollstreckung eines Schecks vor den Gerichten in Dubai kann als Verzicht auf eine Schiedsklausel gewertet werden, die einen Aussteller, der nicht Partei der Klausel ist, ohnehin nicht bindet; eine Bank, die einen indossierten Scheck hält, wird vom Streit des Ausstellers mit dem Zahlungsempfänger nicht berührt, sofern ihr nicht Bösgläubigkeit nachgewiesen wird.
- Die Schließung des Kontos oder die Anweisung an die Bank, nicht zu zahlen, nimmt einem Scheck nicht seine Wirkung und kann selbst eine Straftat sein.
Polaris-Perspektive
Polaris ist keine Anwaltskanzlei und tritt nicht vor Gericht auf; erreicht ein Scheckstreit den Vollstreckungsrichter, arbeiten wir mit zugelassenen Rechtsanwälten in den VAE zusammen. Unser Beitrag setzt früher an: bei den Unterlagen, die diese Fälle entscheiden. Über unser Gesellschaftssekretariat halten wir Zeichnungsvollmachten und Organbeschlüsse aktuell und dokumentieren, was jeder Sicherheitsscheck absichert, seine Obergrenze und die Bedingung für seine Rückgabe. Unser Team für die Buchhaltung führt die Zahlungsspur, die zeigt, was auf jeden Scheck gezahlt wurde. Und bevor ein Mandant Schecks von einem neuen Geschäftspartner annimmt, prüfen wir im Rahmen unserer Due-Diligence-Prüfung, wer hinter dem Konto steht und wer dafür zeichnet.
Quellen
- Bundesgesetzesdekret Nr. 50 von 2022 über den Erlass des Handelsgesetzbuchs — Gesetzesportal der VAE
- Bundesgesetzesdekret Nr. 42 von 2022 über den Erlass der Zivilprozessordnung — Gesetzesportal der VAE
- Bundesgesetz Nr. 6 von 2018 über die Schiedsgerichtsbarkeit — Gesetzesportal der VAE
- Bundesgesetz Nr. 10 von 2019 über die Regelung der justiziellen Beziehungen zwischen Bundes- und lokalen Justizbehörden — Gesetzesportal der VAE
- Oberstes Bundesgericht, Entscheidungssammlung 2023: Antrag Nr. 1 von 2023 an das Vereinheitlichungsgremium und Revision in Handelssachen Nr. 1422 von 2022 — Justizministerium der VAE (Entscheidungssammlungen des Obersten Bundesgerichts)
- Oberstes Bundesgericht, Entscheidungssammlung 2022: Zuständigkeitskonfliktverfahren Nr. 4 von 2022 — Justizministerium der VAE (Entscheidungssammlungen des Obersten Bundesgerichts)
- Oberstes Bundesgericht, Entscheidungssammlung 2021: Revision in Handelssachen Nr. 50 von 2021 — Justizministerium der VAE (Entscheidungssammlungen des Obersten Bundesgerichts)
- Kassationsgericht Abu Dhabi (Plenum), Antrag Nr. 4 von 2023 (Handelssachen) — Justizbehörde Abu Dhabi
- Kassationsgericht Abu Dhabi, Revision in Handelssachen Nr. 767 von 2024 — Justizbehörde Abu Dhabi
- Kassationsgericht Dubai (Plenum), Revision Nr. 5 von 2023 — Gerichte des Emirats Dubai
- Kassationsgericht Dubai, Revision in Handelssachen Nr. 88 von 2025 — Gerichte des Emirats Dubai
- Kassationsgericht Dubai, Revision in Handelssachen Nr. 40 von 2025 — Gerichte des Emirats Dubai
Dieser Beitrag beschreibt Urteile von Gerichten der VAE und die Gesetzgebung mit Stand vom 1. November 2026. Er dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Polaris ist keine Anwaltskanzlei; in Streitfällen arbeiten wir mit zugelassenen Rechtsanwälten in den VAE zusammen.